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Wolfgang Koelsch
Wolfgang.Koelsch at eXtended.de
Mit Nov 1 23:15:42 CET 2000
> -----Original Message-----
> From: Thomas Findeisen
...
> >
> > Dann wärest Du Deinen Account los und hättest - zu Recht - ein
> > ziviljuristisches Problem.
>
> ...alles Theorie. Dafür gibbet anonyme Remailer. Aber an sich
> hast du Recht,
> warum soll man Gleiches mit Gleichem vergelten. ...zur juristischen Seite:
> kannst du mir da nen näheren link empfehlen, bislang scheint mir da mehr
> Grauzone zu sein als hin und wieder spruchreif gemacht wird.
>
Nö; gängige Rechtsprechung
vgl:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990198.htm
http://www.jurpc.de/aufsatz/20000047.htm
Ferner ist "Mailbombing" sogar gemäß § 303b StGB (Geldstrafe oder
Freiheitsstrafe bis zu 5 jahren) strafbar, wenn man sich erwischen läßt und
führt über § 823 Abs. 2 BGB gelichfalls zu einem Schadensersatzanspruch
Gruss
WK
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Wolfgang Kölsch
Erfurt
Wolfgang.Koelsch at extended.de
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